ausgewählte Quellen zur Polis Athen

Quellen:

  • Wahl der Strategen und Offiziere im 4. Jh. v. Chr.
  • Rüstung und Bewaffnung athenischer Reiter im frühen 4. Jh. v. Chr.

 

Wahl der Strategen und Offiziere im 4. Jh. v. Chr.

 

61 (1) [...] Sie wählen auch durch Handzeichen die militärischen Befehlshaber. (So wählen sie) zehn Strategen, früher je einen aus jeder Phyle, jetzt aber (die zehn) aus der Gesamtheit (der Bürger). Diesen übertragen sie ihre verschiedenen Pflichten in der Wahl. Einen (teilen sie) für die Schwerbewaffneten (ein), der die Schwerbewaffneten kommandiert, wenn sie ins Feld ausmarschieren; einen für das Staatsgebiet, der (es) bewacht, und falls ein Krieg innerhalb dieses Gebietes ausbricht, führt dieser den Kampf; zwei für Piräus, und zwar den einen für Munichia und den anderen für Akte, die die Verteidigung der Befestigungen in Piräus überwachen; einen für die Symmorien, der die Liste der Trierarchen vorbereitet, für sie (gegebenenfalls) den Vermögenstausch einleitet und die Befreiungsanträge vor Gericht bringt; die übrigen (Strategen) verwenden sie für die laufenden Angelegenheiten. (2) In jeder Prytanie findet eine Abstimmung statt, (um sie in ihren Ämtern zu bestätigen,) wenn Einigkeit darüber besteht, daß sie ihre Pflicht sorgfältig erfüllen; und falls sie entscheiden, jemanden (aus dem Amt) zu entlassen, fällen sie im Gericht ein Urteil (über ihn); wird er verurteilt, bestimmen sie, was (welche Strafe) er erleiden oder bezahlen muß; wird er aber freigesprochen, nimmt er sein Amt wieder auf. Sie (die Strategen) sind befugt, wenn sie (Truppen) kommandieren, jeden Unbotmäßigen zu verhaften und (aus dem Dienst) auszustoßen und ihm eine Geldstrafe aufzuerlegen; aber gewöhnlich verhängen sie keine (Geldstrafe). (3) Sie wählen auch zehn Taxiarchen [Abteilungsführer], je einen aus jeder Phyle; dieser kommandiert die Mitglieder seiner Phyle und ernennt die Lochagoi [Hauptleute](4) Sie wählen auch zwei Hipparchen [Reiterkommandeure] aus der Gesamtheit (der Bürger); diese kommandieren die Reiter, wobei sie die Phylen (so) aufteilen, (daß) jeder fünf (unter sich hat). Sie haben dieselben Befugnisse wie die Strategen den Schwerbewaffneten gegenüber; auch über sie findet eine Abstimmung statt (, um ihr Kommando zu bestätigen). (5) Sie wählen auch zehn Phylarchen [Führer der Reiterabteilungen], je einen aus jeder Phyle, die die Reiter kommandieren sollen, so wie die Taxiarchen die Schwerbewaffneten. (6) Sie wählen auch einen Hipparchen für Lemnos, der die Aufsicht über die Reiter auf Lemnos führt. (7) Sie wählen auch einen Schatzmeister für das Staatsschiff Páralos und einen anderen für das (Schiff) des Ammon.

 

aus: Ps.-Aristoteles, Athenaion politeia, 61.

 

Übersetzung aus: Aristoteles, Staat der Athener, übersetzt und erläutert von Mortimer Chambers, in: Aristoteles Werke in deutscher Übersetzung, begründet von Ernst Grumach, herausgegeben von Hellmut Flashar, Band 10, Teil 1, Akademie-Verlag, Berlin 1990.

 

 

Rüstung und Bewaffnung athenischer Reiter im frühen 4. Jh. v. Chr. 

 

12 (1) Wir wollen auch noch beschreiben, wie man bewaffnet sein muss, wenn man zu Pferd in den Krieg zieht. Als erstes ist es wichtig, dass der Brustharnisch dem Körper gut angepasst ist, weil einer, der gut passt, vom ganzen Körper getragen wird, während ein zu lockerer nur auf den Schultern ruht; ein zu enger ist hingegen eine Fessel und keine Rüstung. (2) Da aber auch der Nacken zu den gefährdeten Stellen zählt, muss auch für ihn oben am Brustharnisch eine ihm angepasste Bedeckung angebracht werden. Diese wird ja zugleich als Zierde dienen, und wenn sie richtig gearbeitet ist, dem Reiter das Gesicht, wenn er will, bis an die Nase schützen. (3) Was den Helm betrifft, halten wir den in boiotischer Art gefertigten für den vorteilhaftesten, denn dieser bedeckt am besten alles, was aus dem Brustharnisch herausragt, und behindert die Sicht nicht. Auch soll der Brustharnisch so gearbeitet sein, dass er weder im Sitzen noch beim Bücken hinderlich wird. (4) Um den Unterleib und die Schamgegend und ringsherum sollen Schuppen  von solcher Größe und Art sein, dass sie diese Teile gut bedecken. (5) Da auch die linke Hand, wenn etwas auf sie trifft, den Reiter unfähig macht, loben wir auch die dafür erfundene Schutzwaffe, die »Hand« (Zügelfaust) genannt wird, denn sie beschützt die Schulter, den Arm, den Ellenbogen und den Teil, der die Zügel hält, und lässt sich ausstrecken und beugen. Außerdem bedeckt sie auch den vom Brustharnisch nicht geschützten Teil unter der Achsel. (6) Die rechte (Hand) aber muss man hochheben, wenn man den Wurfspeer werfen oder einen Hieb führen will. Vom Brustharnisch muss also das, was hier hinderlich ist, weggenommen werden. Stattdessen aber muss man Schuppen (πτέρυγας) bei den Gelenken des Oberarms ansetzen, die sich, wenn er hochgehoben wird, gleichmäßig öffnen, wenn er aber gesenkt wird, wieder schließen. (7) Um ferner den (rechten) Arm zu schützen, scheint uns die wie eine Beinschiene angelegte Bedeckung besser zu sein als eine mit der Rüstung fest verbundene. Der Teil, der entblößt wird, wenn man den rechten Arm hebt, muss nahe am Brustharnisch mit einer Bedeckung aus Kalbsleder oder aus Bronze versehen werden. Anderenfalls wird (der Körper) an der gefährdetsten Stelle ungeschützt sein. (8) Wenn dem Pferd etwas zustößt, gerät auch der Reiter in Gefahr; daher muss man auch das Pferd mit Schutzwaffen versehen, und zwar mit einem Stirn- und einem Brustschild und auch mit Oberschenkelpanzern, denn diese werden gleichzeitig auch für den Reiter zu Oberschenkelpanzern. Am wichtigsten ist es aber, beim Pferd die Weichen zu bedecken, denn diese Stelle ist die schwächste und dadurch die gefährdetste. Man kann sie mit der Reitdecke schützen. (9) Auch die Unterlage muss so genäht sein, dass der Reiter sicherer sitzt und die Aufsitzstelle des Pferdes nicht beschädigt. So werden auch durch die übrigen (Bedeckungen) sowohl das Pferd als auch der Reiter mit Schutzwaffen gut versehen sein. (10) Die Schienbeine und Füße (des Reiters) werden erwartungsgemäß unter dem Oberschenkelpanzer herausragen. Aber auch sie können mit Schutzwaffen versehen werden, wenn man eine Fußbekleidung aus Sohlenleder verfertigt. Solche Stiefel können den Schienbeinen als Schutzkleidung, den Füßen als Schuhe dienen. (11) Alle diese Waffen dienen dazu, nicht verwundet zu werden, wenn die Götter gnädig sind. Um aber den Feinden zu schaden, halten wir den Dolch für besser als das lange Schwert. Da ja der Reiter sehr hoch sitzt, wird ihm der Hieb mit dem Hiebschwert mehr nützen als der mit dem langen Schwert. (12) Statt eines Speeres mit langem Schaft, der schwach und zudem sperrig zu tragen ist, empfehlen wir eher zwei Wurfspieße aus Hartriegel (Kornelkirschbaum). Den einen kann man nämlich schleudern, wenn man es versteht, den anderen vorne, nach den Seiten und nach hinten einsetzen. Sie sind außerdem auch stärker und besser zu tragen als der Speer. (13) Den Wurfspeer auf die weiteste Entfernung zu schleudern, wo man den Feind noch treffen kann, halten wir für richtig, denn so reicht die Zeit eher, sich umzuwenden und den anderen Wurfspieß zu ergreifen. Wir wollen aber auch kurz beschreiben, wie man am besten den Wurfspeer schleudern kann. Wenn man nämlich die linke Seite vorbeugt und die rechte Seite zurückzieht, sich aus den Oberschenkeln aufrichtet und die Spitze ein wenig in die Luft gehalten loswirft, wird der Wurfspeer auf diese Art mit der größten Wucht und am weitesten fliegen – am sichersten jedoch, wenn die Spitze beim Werfen immer auf das Ziel gerichtet ist.

 

aus: Xenophon, über die Reitkunst, 12.

 

Übersetzung aus: Xenophon, Ross und Reiter, Griechisch–deutsch, herausgegeben und übersetzt

von Kai Brodersen, Sammlung Tusculum, de Gruyter, Berlin/Boston 2018.